Prosozial
Verein für Therapie, Psychosoziale Beratung und Begleitung e.V.

Psychotherapie für emotionale Souveränität, kognitive Klarheit und Handlungskompetenz


Der Psychotherapeut Carl Rogers erklärte: „Der erste Schritt zur Heilung ist es, sich selbst zu akzeptieren, wie man ist."


Wir bieten therapeutische Hilfe für Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Geraten Sie immer häufiger an scheinbare Grenzen und suchen nach kompetenter Unterstützung bei Krisen und Konflikten? 

Leiden Sie unter Panikattacken, Ängsten, akute und chronische Belastungsstörungen (z.B. Burnout), Depressionen oder Somatisierungsstörungen? 

In der wörtlichen Übersetzung bedeutet Psychotherapie zweierlei: Zum einen die Behandlung der Seele bzw. seelischer Probleme, die sich auch in körperlichen Schmerzen (Psychosomatik oder somatoformen Störungen) zeigen können, zum anderen eine Behandlung mit ‚seelischen’ Mitteln, im Gegensatz zu beispielsweise medikamentöser Behandlung durch Psychopharmaka. Als seelische Mittel, 'geistige Medikamente' können z. B. die kognitive Verhaltenstherapie, Gesprächspsychotherapie, Hypnosetherapie, Entspannungsverfahren wie z. B. das Autogene Training, Progressive Muskelrelaxation oder nonverbale Therapien wie die Kunsttherapie zum Einsatz kommen.

 

Psychotherapie hilft insbesondre bei der Förderung emotionaler Souveränität, kognitiver Klarheit und Handlungskompetenz.

Sie unterstützt Sie bei der Änderung von Denk-, Gefühls- und Handlungsmustern zur Aktivierung und Erschließung von Ressourcen sowie zum Abbau individueller Blockaden. Psychotherapie kann somit als eine unterstützende und kurative Interventionsform verstanden werden.

Wir helfen Ihnen bei  psychischen Leiden u. a. bei Angststörungen, Phobien, Panikstörungen, Zwänge, Somatoforme Störungen und Somatisierungsstörungen, anhaltende somatoforme Schmerzstörung,  Anpassungsstörungen, Sinnkrisen, Burnout, Depressionen. Nutzen Sie ein persönliches Erstgespräch, um sich über die Möglichkeiten einer Therapie zu informieren.



Hinweis gemäß HeilPrG: Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegen nicht dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) sondern dem Heilpraktikergesetz (HeilPrG).
„Ihr Berufsfeld ist deshalb auch nicht auf die anerkannten psychotherapeutischen Verfahren nach § 1 Psychotherapeutengesetz beschränkt. (Sozialministerium Mecklenburg- Vorpommern, 12.9.2003, AZ: IX 302). Zur Standarddiagnostik und zu Standardtherapien der Heilpraktiker für Psychotherapie gehören neben den anerkannten psychotherapeutischen Verfahren unter anderem Mal- und Musiktherapie, Körperpsychotherapie, Kinesiologie, Biofeedback, Bioresonanz und Lichttherapie. Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen in ihrem Tätigkeitsfeld und in ihrer praktischen Berufsausübung also wesentlich mehr diagnostische und therapeutische Verfahren anwenden, als Psychologische Psychotherapeuten.”  (Dr. jur. Frank Stebner)


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